FamilienAnker Deutsch-Wagram

Verein zur Förderung von Familien in schwierigen Lebenssituationen

Kontaktbegleitung (gefördert)

Förderung des Eltern-Kind-Kontaktes in herausfordernden Zeiten!

Der Zeitraum für die kostenlose Inanspruchnahme der Kontaktbegleitung ist grundsätzlich auf 1 Jahr (40 Stunden) beschränkt. Ausnahmeregelung: Für psychisch kranke oder behinderte, kontaktberechtigte Elternteile und/oder Kinder kann die Begleitung auf 2 Jahre (80 Stunden) ausgeweitet werden.

Voraussetzungen für die Förderung durch das Sozialministerium:

  • Anordnung der Kontaktbegleitung mittels Beschluss durch das Gericht 
  • oder gerichtlich protokollierte Einigung der Eltern im außerstreitigen Verfahren* 
  • Einkommensgrenze:

Haushaltsgröße

Monatliches Nettoeinkommen

Einpersonenhaushalt

1.392€

1 Erwachsene:r + 1 Kind

1.810€

1 Erwachsene:r + 2 Kinder

2.228€

1 Erwachsene:r + 3 Kinder

2.646€

2 Erwachsene

2.088€

2 Erwachsene und 1 Kind

2.506€

2 Erwachsene und 2 Kinder

2.924€

2 Erwachsene und 3 Kinder

3.341€

Die Angaben zum Einkommen müssen seitens der Elternteile bestätigt werden. (z.B. Lohnzettel) Ausschlaggebend ist das Nettoeinkommen des letzten Monats, Sonderzahlungen werden nicht mit eingerechnet.

*Gerichtliche Protokollierung: Wenn sich Eltern freiwillig auf die Durchführung von Kontaktbegleitung einigen, muss diese gerichtlich protokolliert werden, damit eine Förderung in Anspruch genommen werden kann.
 (Quelle: https://www.sozialministerium.at) 

Ablauf

Erstgespräch

Bei einem ersten Gespräch mit jedem Elternteil, jeweils getrennt voneinander, besprechen wir die individuelle Ausgangssituation, das Ziel, die Termine und entwickeln die notwendigen Maßnahmen, um die Kontaktbegleitung erfolgreich zu gestalten. Beide Elternteile verpflichten sich zur Einhaltung der vereinbarten Punkte. Die Erstgespräche finden ohne Kind(er) statt. 

Erstkontakt mit dem Kind/ der Kinder

Beim ersten Treffen haben wir die Gelegenheit, das Kind kennenzulernen und uns vorzustellen. Unser Ziel ist es, dass sich das Kind im FamilienAnker wohlfühlt, unsere:n Besuchsbegleiter:in kennenlernt und eine anfängliche Vertrauensbasis aufbauen kann. Der Erstkontakt findet ohne Eltern statt. (Ausnahme: bei Kindern unter 3 Jahren besteht die Möglichkeit der Ausnahme)

Begleitete Kontakte

Die Terminvereinbarungen erfolgen entsprechend den rechtlichen Vorgaben, den Kapazitäten des FamilienAnkers, den Verfügbarkeiten der Minderjährigen in Kindergarten oder Schule sowie den Arbeitszeiten der Eltern oder Beteiligten. Nur diejenigen Personen, die im Beschluss oder der Vereinbarung angeführt sind, sind kontaktberechtigt. Die Häufigkeit und die Dauer der Kontakte finden nach dem gerichtlichen Beschluss oder der Vereinbarung statt. 

Termine der Kontaktbegleitung

Die Termine der Kontaktbegleitung werden von Donnerstag bis Sonntag zwischen 09:00 und 19:00 Uhr geboten. (nur nach Terminvereinbarung)

Zwischengespräche

Nach Bedarf stehen wir für Gespräche mit den Kindern oder den Elternteilen zur Verfügung, wenn dies erforderlich ist.

Abschlussgespräche

Am Ende unserer Zusammenarbeit bieten wir die Möglichkeit für Abschlussgespräche an. Hier können alle Beteiligten das weitere Vorgehen besprechen und gegebenenfalls eine Vereinbarung treffen.

Versetzte Übergabe

Der Elternteil, welcher die Kontaktbegleitung in Anspruch nimmt, trifft zuerst im FamilienAnker ein, gefolgt von dem betreuenden Elternteil mit dem Kind/ der Kinder 15 Minuten später. Der/ die Kontaktbegleiter:in kümmert sich um das Kind, während der betreuende Elternteil die Räumlichkeiten verlässt. Am Ende der Kontaktbegleitung kommt der betreuende Elternteil und holt das Kind/ die Kinder ab und der kontaktberechtigte Elternteil verlässt 15 Minuten später die Räumlichkeiten des FamilienAnkers.

Kosten

Bei geförderten Kontaktbegleitungen fallen keine Kosten an. Es ist lediglich eine Kaution von 70€ von jedem Elternteil zu hinterlegen. Die Kaution kann für die Erstellung eines Berichtes an das Gericht, bzw. für nicht rechtzeitig abgesagte Termine verwendet werden. Die Kaution ist vor Beginn der Kontaktbegleitung zu hinterlegen und bei Inanspruchnahme aufzufüllen. 

Berichte

Berichte werden im Auftrag des Gerichtes, bei besonderen Vorkommnissen in der Kontaktbegleitung oder bei Abbruch/Abschluss der Kontaktbegleitung erstellt. Da es keine Fördergelder für die Erstellung der Berichte gibt, sind die Kosten von 140€/Bericht zu gleichen Teilen von den Eltern zu bezahlen.